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Mieterverein
Osnabrück

Ihr kompetenter Partner
in allen mietrechtrechtlichen Angelegenheiten
und im Wohnungseigentumsrecht
in Stadt und Land

Ein starkes Bündnis
für gerechtes Wohnen

Nur durch eine grosse Gemeinschaft
lassen sich kompetente Beratung und Interessenvertretung
für alle Mitglieder kostengünstig gestalten

Auch im Gewerbemietrecht
sind wir Ihr kompetenter
Ansprechpartner

Unser Verein ist gerade für Kleingewerbetreibende
eine kostengünstige Alternative zum teuren Gang
zum Rechtsanwalt

Mitgliedschaft:

Wissenswertes über den Verein

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im Mieterverein für Osnabrück und Umgebung e.V. Bevor Sie Ihre Beitrittserklärung abgeben, bitten wir die nachstehenden Ausführungen zu lesen, damit Sie über Zweck und Ziele der Mieterorganisation, über die Bedingungen der Mitgliedschaft und unsere Leistungen unterrichtet sind.

Zwecke und Ziele des Mietervereins

Als für Sie örtlich zuständige Mieterorganisation innerhalb des Deutschen Mieterbundes vertreten wir seit 1920 die Rechte und Interessen des Einzelmitglieds in allen Rechtsfragen, die sich aus diesem Miet- oder Pachtverhältnis über Wohn- oder Gewerberaum ergeben. Auch Wohnungseigentümer werden von uns beraten und vertreten, soweit es sich um Angelegenheiten der von diesen selbst genutzten Wohnung handelt.

Unsere Aufnahmebedingungen

Jeder kann Mitglied werden, der die Satzung insbesondere den Vereinszweck anerkennt. Die Mitgliedschaft beginnt durch schriftliche Beitrittserklärung und Zahlung des 1. Jahresbeitrages nebst Aufnahmegebühr. Sie wird bestätigt durch Aushändigung des Mitgliedsausweises. Der Jahresbeitrag beträgt z.Zt. 87,00 Euro, die einmalige Aufnahmegebühr 21,00 Euro. Der Gesamtbetrag von 108,00 Euro ist bei der Aufnahme zu entrichten. Damit ist die Mitgliedschaft für 12 Monate ab Vereinsbeitritt im voraus bezahlt. Die weiteren Beitragszahlungen werden jeweils kalenderjährlich berechnet und sind spätestens am 15.01. eines Jahres im voraus fällig. Hierfür benötigen wir das auf der Rückseite der Beitrittserklärung abgedruckte SEPA-Lastschriften-Mandat. Diese Einzugsermächtigung ist für uns unverzichtbar.

Leistungen des Vereins

Mieterzeitung:
Als Mitglied erhalten Sie alle 2 Monate (Februar, April, Juni, August, Oktober u. Dezember) kostenlos durch die Post die Mieterzeitung, sofern die Beiträge bezahlt sind und die bei uns bekannte Adresse noch zutrifft. Sollten Sie die Mieterzeitung nicht erhalten, bitten wir um Mitteilung. Bitte jeden Umzug (Wohnungswechsel) ebenfalls rechtzeitig mitteilen.

Beratung und Vertretung:
Das Mitglied wird von uns kostenlos beraten. Daneben wird der damit verbundene Schriftwechsel mit Ausnahme der Kosten für besondere Zustellarten (Einschreiben etc.) ebenfalls kostenlos für das Mitglied durchgeführt. Beratungen in der Hauptgeschäftsstelle in Osnabrück und in den Außenstellen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie aber, dass wir keine Anwaltskanzlei sind. Wir sind eine Interessenvertretungsorganisation wie z.B. der Deutsche Gewerkschaftsbund oder der Sozialverband Deutschlands, der als berufstandsähnliche Organisation, nach § 7 RDG seine Mitglieder rechtlich beraten darf.

Übernahme von Prozesskosten durch den Mieterverein:

Der Mieterverein übernimmt Prozeßkosten für Vereinsmitglieder im Rahmen einer vom Vorstand im Dezember 1994 beschlossenen Richtlinie, wobei das Mitglied aus versicherungsrechtlichen Gründen keinen Rechtsanspruch erwirbt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Es muß sich um mietrechtliche Streitigkeiten über die vom Mitglied selbst genutzte Wohnung handeln.

- Der Streitursache für den jeweiligen Prozess darf nicht vor Ablauf einer dreimonatigen Wartefrist seit Beginn der Mitgliedschaft entstanden sein.

- Es muss eine vorherige Beratung und ein außergerichtlicher Erledigungsversuch durch den Mieterverein erfolgt sein, um die Erfolgsaussichten beurteilen zu können und zu klären, dass die Prozessführung nicht mutwillig erscheint. Telefonische Rechtsauskünfte sind unverbindlich und keine ausreichende Vorarbeit in diesem Sinne. Über die Prozesskostenübernahme entscheiden die hierfür vom Mieterverein bestimmten Rechtsberater.

Übernommen werden bis zu 12.500,-- Euro je Prozess für

- die gesetzlichen Vergütungen des eigenen und des gegnerischen Anwaltes
- die Gerichtskosten (einschl. etwaiger Zeugen- und Gutachtergebühren).

Das Mitglied hat lediglich eine geringe Selbstbeteiligung von 10% der Kosten zu tragen (mind. 52,00 Euro höchstens 520,00 Euro ). Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn bei Streitbeginn eine 4jährige ununterbrochene Mitgliedschaft bestand.

Was Sie als Mitglied beachten müssen:

Die Prozeßkostenübernahme muß vom Mitglied beim Mieterverein auf einem besonderen Formular beantragt werden. Das Formular ist in der Geschäftsstelle erhältlich. Über den Antrag ergeht ein schriftlicher Bescheid.

Der Mitgliedsbeitrag muss satzungsgemäß gezahlt worden sein. Er ist jährlich im voraus bis zum 15. Januar fällig (§ 4 Ziff. 2 der Vereinssatzung). Das gleiche gilt auch für andere Forderungen des Mietervereins (z.B. Einschreibegebühren, Mahnkosten, Eigenanteile aus einer früheren Prozesskostenübernahme).

Solange die dem Mieterverein erteilte Einzugsermächtigung Gültigkeit hat und keine Rückbuchungen erfolgen, brauchen Sie sich als Mitglied darum nicht zu kümmern. In den anderen Fällen können Lücken bei der Prozesskostenübernahme entstehen, da bei verspäteter Zahlung eine neue 3-monatige Wartefrist beginnt. Es muss eine ungekündigte Mitgliedschaft bestehen. Ansprüche aus einer Zusage ergeben sich nur für die Mitglieder. Sie entfallen bei der Beendigung der Mitgliedschaft.

Kommen Sie mit allen Mietfragen zur Beratung. Je früher Sie kommen, desto besser können wir Ihnen helfen und dadurch in vielen Fällen Prozesse entweder in Ihrem Interesse vermeiden oder aber die Erfolgsaussichten unvermeidbarer Prozesse entscheidend verbessern. Beauftragen Sie daher niemals einen Rechtsanwalt, ohne vorher den Mieterverein gefragt zu haben. Aussergerichtliche Rechtsanwaltskosten werden vom Mieterverein grundsätzlich nicht übernommen. Das gilt auch dann, wenn Sie vom Vermieter unmittelbar mit einem Prozess überzogen werden oder wenn bereits ein Rechtsanwalt in einem laufenden Mietprozess für sie tätig ist.

Außenstellen

Für die Rechtsberatung unserer außerhalb Osnabrücks wohnenden Mitglieder haben wir zur Zeit folgende Außenstellen eingerichtet:

Melle

- Deutsches Rotes Kreuz, Bismarckstr. 17, Melle
- Jeden Mittwoch von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr - Termine nur nach Vereinbarung!

Dissen

- Rathaus der Stadt Dissen, Erdgeschoß Raum 0.07, Große Str. 33, Dissen
- Jeden Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr - Termine nur nach Vereinbarung!

Bramsche

- Heinrich-Beerbom-Platz 2, Bramsche
- Jeden Donnerstag von 13.40 Uhr bis 15.00 Uhr - Termine nur nach Vereinbarung!

Lotte

- AWO-Gebäude (Altes Rathaus), Bahnhofstraße 36, Lotte
- Jeden Freitag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr - Termine nur nach Vereinbarung!

Bitte immer den Mitgliedsausweis und alle für eine Beratung notwendigen Unterlagen, insbesondere den Mietvertrag und die aktuelle Korrespondenz mitbringen!

Telefonische Rechtsauskünfte sind in den Außenstellen nicht möglich! Werbeprämie -- Es lohnt sich !!! Für jedes geworbene Mitglied schreiben wir Ihrem Beitragskonto 21,00 Euro gut. Notwendig ist lediglich, daß Ihre Werbung durch das neue Mitglied auf der Beitrittserklärung bestätigt wird. Die Geschäftsstelle stellt Ihnen auf Wunsch weitere Beitrittserklärungen und Werbematerial kostenlos zur Verfügung. Ihr Mieterverein für Osnabrück und Umgebung e.V.



Partnerseiten

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Deutscher Mieterbund
DMB Niedersachsen Bremen e.V.
Mieterbund24

KONTAKT

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Goethering 37
49074 Osnabrück
T : (0541) 22238
(0541) 22268
F : (0541) 26585
E : info@mvo-net.com
W : www.mieterverein-osnabrueck.de

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