Osnabrück/Berlin den 01.01.2018
Mietpreisbremse wird jetzt doch auf Verfassungsmäßigkeit geprüft
Das Landgericht Berlin hat jetzt doch entschieden, die Mietpreisbremse vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zulassen. Das Gericht macht insofern von einem Recht Gebrauch, Gesetze, auf dessen Grundlage es selbst entscheiden muss ( hier § 556 d BGB ), auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.( sog. konkrete Normenkontrolle) Ob tatsächlich das Bundesverfassungsgericht am Ende das Gesetz für verfassungswidrig erklären wird, bleibt natürlich abzuwarten; Denn die vom Gericht genannten Gründe der Ungleichbehandlung von Vermietern in Berlin und München, bei gleichzeitiger Anerkennung des eigentlichen Problems, nämlich der bestehenden Wohnungsnot für wohnungssuchende Mieter zu normalen Preisen in beiden Städten, sieht nach hier vertretender Ansicht, sehr nach zweckorientierter Förmelei aus. Heisst das doch, um es mal anders zu sagen, wir schicken die Feuerwehr, die gekommen ist um den Brand zu löschen, wieder weg, da sie statt mit 5 Wagen zu kommen, die erforderlich gewesen wären, nur mit einem gekommen ist. Das Gesetz funktioniert, wie ein Urteil aus Frankfurt zeigt. Das Gesetz ist also sehr wohl geeignet das vom Gesetzgeber definierte Ziel zu erreichen. Damit hat das Gericht auch gar kein Problem. Das Gesetz ist auch im juristischen Sinne erforderlich, wie das Gericht in Berlin ebenfalls gar nicht in Abrede stellt. Das Gericht sieht streng genommen nur die Ungleichbehandlung als nicht ausreichend begründet an. Die Ungleichbehandlung die das Gericht dabei jedoch rügt, hängt damit zusammen, dass einige Länder feststellen das ein Notstandsgebiet gegeben ist und andere nicht. Die Feststellung über Angelegenheiten der Kommunen ist nach dem Gesetzgebungskatalog im Grundgesetz Ländersache, dem der § 556 d BGB auch ausdrücklich Rechnung trägt. Hätte der Gesetzgeber das übersehen, dann wäre das Gesetz in jedem Fall verfassungswidrig. Hieraus nun zugleich wieder eine Verfassungswidrigkeit wegen Ungleichbehandlung herzuleiten, da alle Länder autonom und vor allem unterschiedlich handeln, ist, so glauben wir, ein Übersehen des Bundesstaatsprinzips in Deutschland durch das Landgericht in Berlin. Natürlich ergeben sich durch das Bundesstaatsprinzip immer Ungleichbehandlungen. Diese muss aber doch der Bundesgesetzgeber nicht rechtfertigen!
Osnabrück/Frankfurt den 01.10.2017
Entgegen aller Behauptungen zieht die Mietpreisbremse
Mit Erfolg hat ein Mieter auf Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete geklagt und sich dabei auf die so genannte Mietpreisbremse berufen. Das Amtsgericht Frankfurt gab dem Mieter Recht und verurteilte den Vermieter, die Miete für die rund 65 Quadratmeter große Zweizimmer-Altbauwohnung von 810 Euro auf 746,02 Euro zu senken. Soweit der Mieter bisher 63,98 Euro zu viel gezahlt hatte, muss der Vermieter diese Beträge erstatten.
Mieterbund24
Osnabrück den 01.10.2017
Neuer Geschäftsführer beim Mieterverein Osnabrück
Nach 35 Jahren Dienst für unseren Verein, davon 34 Jahre als Geschäftsführer, ist Herr Hans-Heinz Lüdtke in seinen wohlverdienten Ruhestand getreten. Der Verein bedankt sich auch noch einmal an dieser Stelle für die treuen Dienste im Einsatz für unseren Verein und für die Mieterbewegung.
Der Vorstand
Ab dem 01.10.2017 hat nunmehr Herr Rechtsanwalt Carsten R. Wanzelius die Geschäftsführung des Vereins übernommen. Herr Rechtsanwalt Wanzelius, ist seit 1999 als Anwalt in Osnabrück tätig. Seit 2000 gehört er dem Vorstand des Mieterverein für Osnabrück und Umgebung an. Seit 2008 ist Herr Wanzelius zugleich 2.Vorsitzender des Landesverbandes des Deutschen Mieterbundes Niedersachsen-Bremen und Beiratsmitglied des Deutschen Mieterbundes(seit 2010). Seit 2013 ist Herr Rechtsanwalt Wanzelius auch als Rechtsberater für unseren Verein in den Aussenstellen Bramsche, Dissen und Melle tätig.
Osnabrück den 01.10.2017
Viel Wind um Nichts!
Es kommt fast schon einer Fake News gleich, wenn in der überörtlichen Presse zu lesen ist, dass das Landgericht Berlin die Mietpreisbremse für verfassungswidrig halte. Wahr ist nur, dass in einem sogenannten Hinweisbeschluss ein Einzelrichter seine Zweifel an der Verfassungsmässigkeit geäussert hatte. Im späteren Urteil war dann hiervon aber überhaupt nicht mehr die Rede! Wenn ein Gericht der Meinung ist, dass ein Gesetz, auf dessen Grundlage es urteilt, verfassungswidrig sei, so muss es das Verfahren aussetzen und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen.(sog. Konkrete Normenkontrollklage) Das ist hier aber gar nicht geschehen, was zeigt, dass das Gericht die Mietpreisbremse am Ende gar nicht für verfassungswidrig gehalten hat. Irgendwie wird man das Gefühl nicht los, dass eine grosse Kampanie läuft, um die Mietpreisbremse wieder rückgängig zu machen.
Mieterbund24
Osnabrück den 01.10.2017
Neuer Mietspiegel für Osnabrück
Unter Mitwirkung des Mietervereins Osnabrück ist für die Stadt Osnabrück ein neuer Mietspiegel erstellt worden. Leider sieht er eine deutliche Steigerung der Mieten in allen Wohnquartieren der Stadt Osnabrück von bis zu 5 % vor.
Mieterverein Osnabrück
Die Zahlen die dabei zu Grunde gelegt wurden, waren zum Teil sehr abweichend. So sahen die Zahlen der Immowelt, die die Stadt unter Anderem eingeführt hatte, weit höhere Werte vor. Bei den Werten der Immowelt handelt es sich jedoch um reine Angebotsmieten, die nicht ohne Weiteres einem Mietspiegel zu Grunde gelegt werden dürfen. Nach dem Gesetz geht es bei den ortsüblichen Vergleichsmieten um die, in den letzten vier Jahren geänderten Bestandsmieten.(§ 558 Abs.2 BGB) Nach den von uns eingebrachten Werten, konnte eine so hohe Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmieten nicht nachvollzogen werden, wobei sich in der Stadt Osnabrück ein deutliches Gefälle zwischen West- und Oststadt ergibt.
Mietspiegel 2017/2018 herunterladen
Osnabrück den 08.11.2017
Neuer Mietspiegel für Osnabrück
Unter Mitwirkung des Mietervereins Osnabrück ist für die Stadt Melle ein neuer Mietspiegel erstellt worden. Wie im ganzen Grossraum Osnabrück, so ist auch auf dem Wohnungsmarkt in Melle eine Steigerung der Mieten zu verzeichnen. Dieses wurde am 08.11.2017 in der entsprechenden Mietspiegelsitzung mit umfassender Beratung aller beteiligten Parteien festgestellt. Ab dem 01.12.2017 gilt nunmehr der neue Mietspiegel für die Gemeinde. Der neue Mietspiegel kann auch hier von unserer Seite als PDF-File direkt heruntergeladen werden.
Mieterverein Osnabrück
Mietspiegel Melle 2017/2018 herunterladen
Osnabrück den 28.05.2019
Osnabrück bekommt wieder einen öffentlichen Bauträger!
Wir freuen uns, das sich eine deutliche Mehrheit der Osnabrücker Bürger beim Bürgerentscheid am 26.05.2019 für die Neugründung eines öffentlichen Bauträgers entschieden haben und hoffen nun auf eine rasche Umsetzung dieser Entscheidung durch die Stadt Osnabrück. Nach unserer Auffassung zeigt sich an der hohen Wahlbeteiligung und dem deutlichen Ergebnis, wie groß die Sorgen der Menschen in unserer Stadt sind. Das Beispiel des kommunalen Wohungsunternehmens im Landkreis Osnabrück zeigt, das eine rasche Umsetzung sehr wohl möglich ist. Dort sind nach nur 1 1/5 Jahre nach Gründung des Unternehmens bereits die ersten Häuser kurz vor der Fertigstellung.
Mieterverein Osnabrück
Osnabrück den 28.05.2019
Neue Aussenstelle des Vereins in Lotte!
Ab dem 07.06.2019 eröffnet der Mieterverein Osnabrück im AWO-Gebäude (Altes Rathaus) Bahnhofsstraße 36 in Lotte eine neue Aussenstelle, in der jeden Freitag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Beratungen nach Vereinbarung stattfinden werden. Unser Verein trägt damit dem vielfachen Wunsch Rechnung, zusätzliche Zeiten anzubieten, da viele Berufstätige unter der Woche die Beratungstermine während der üblichen Geschäftszeiten nicht wahrnehmen können. Gleichzeitig wird damit nun auch der besonderen Lage unserer Stadt Rechnung getragen, da mit Lotte-Wersen ein großer nordrheinwestfälischer Stadtteil besteht, der teilweise direkt in die Stadt übergeht.
Mieterverein Osnabrück
Osnabrück den 31.03.2022
Neuer Vorstand auf Jahreshauptversammlung 2022 gewählt
Unter grosser Teilnahme fand am 31.03.2022 unsere Jahreshauptversammlung 2022 im Hotel Westerkamp statt. Nach der Begrüssung durch den scheidenden Vorsitzenden Herrn Winfried Czinczel wurden die Ehrungen unserer langjährigen Mitglieder durch ihn vorgenommen.
Es wurden 2 goldene ( 40 jährige Mitgliedschaft ) und 6 silberne ( 25 jährige Mitgliedschaft ) Ehrennadeln verliehen. Anschliessend hielt der Geschäftsführer Herr Carsten Wanzelius den Geschäfts- und Finanzbericht. Nachdem die Kassenprüfer die Entlastung empfohlen haben, wurde auf ihren Antrag hin, dem scheidenden Vorstand einstimmig die Entlastung ausgesprochen.
Anschließend wurde durch den Präsidenten des Deutschen Mieterbundes, Herrn Lukas Siebenkotten, und dem Geschäftsführer unseres Vereins, die Tätigkeit unseres langjährigen Vorsitzenden Herr Winfried Czinczel gewürdigt und geehrt. Auch unser alter Geschäftsführer und Vorstandsmitglied, Herr Hans-Heinz Lüdtke, wurde durch den Präsidenten und dem Geschäftsführer ausgezeichnet. Schließlich wurde auch unser scheidendes Vorstandsmitglied Herr Hans-Peter Diegel für seine über 30 jährige Tätigkeit für die Mieterbewegung ausgezeichnet.
Anschließend wurde im Beisein des Präsidenten und unseres Landesgeschäftsführers für Niedersachsen-Bremen, Herrn Randolf Fries, ein neuer Vorstand gewählt, wobei Frau Ilona Enax mit grosser Mehrheit zu unserer neuen Vorsitzenden gewählt worden ist. In der über 100 jährigen Geschichte unseres Vereins übernimmt damit zum ersten Mal eine Frau den Vorsitz unseres Vereins.